Triage: Entscheidung kurz vor knapp
Bundesverfassungsgericht entscheidet im Falle einer Triage zugunsten der Menschen mit Behinderungen
Der Verband Sonderpädagogik e. V. (vds) begrüßt ausdrücklich die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Triagieren in Pandemie- und Katastrophen-Lagen (Az 1 BvR 1541/20 – Entscheidung vom 28.12.2021), nachdem im vergangenen Jahr ein Eilantrag gescheitert war.
Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Deutsche Bundestag gezwungen, gerade noch rechtzeitig vor einer totalen Überlastung der Krankenhäuser/ Intensivstationen gleich zu Beginn des neuen Jahres ein Gesetz zum Schutz aller Menschen mit Behinderungen zu beschließen.
Die vds-Bundesvorsitzende sagt dazu: „Das dringend erforderliche Gesetz muss das Triage-Verfahren für jegliche Notfall-medizinische Versorgung regeln.“ Und weiter: „Gerne zitieren wir an dieser Stelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat – erst recht im Falle einer Triage.“
Die klinisch-ethischen Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) müssen anschließend ebenfalls nachgebessert werden, sind jedoch nicht mit nun rechtlich verbindlich zu schaffenden Normen zu verwechseln. Gebrechlichkeit und zusätzlich bestehende Krankheiten müssen definiert und nicht von einer lebensbegleitenden Behinderung abhängig gemacht werden (Grundgesetz Artikel 3 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Der vds erwartet eine Entscheidung des Deutschen Bundestags mit hohem Eilbedarf, um die Verletzung des Grundgesetzes durch Unterlassen einer entsprechenden Sicherungsklausel für Menschen mit Behinderungen schnellstmöglich zu korrigieren.
V.i.S.d.P.: Stefanie Höfer, Pressereferentin vds-Bundesverband