Medizinischer Tabubruch? Mit uns niemals!
Bundesministerium für Gesundheit legt Gesetzentwurf zum Triagieren wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert vor – Passage zur Triagierung an entscheidener Stelle aufgeweicht.
Der Verband Sonderpädagogik e. V. (vds) hatte Ende letzten Jahres ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Triagieren in Pandemie- und Katastrophen-Lagen (Az 1 BvR 1541/20 – Entscheidung vom 28.12.2021) begrüßt.
Mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Deutsche Bundestag in die Pflicht genommen, ein Gesetz zum Schutz aller Menschen mit Behinderungen zu beschließen (Grundgesetz Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden).
Die vds-Bundesvorsitzende sagte dazu: „Das dringend erforderliche Gesetz muss das Triage-Verfahren für jegliche notfallmedizinische Versorgung regeln.“ Und weiter: „Gerne zitieren wir an dieser Stelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat – erst recht im Falle einer Triage.“
Die geforderte, rechtlich verbindliche Norm soll nun durch ein Bundesgesetz geschaffen werden. Hierzu sah der Gesetzentwurf Ende der vergangenen Woche – wohl auf Wunsch des Bundesjustizministers – die Möglichkeit einer sogenannten ex post-Triage ausdrücklich vor.
Dazu sagt der vds als eine der NGO in der Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen und Teilhabeeinschränkungen ganz klar:
Mit uns niemals!
Wir werden einem solchen medizinisch-ethischen Tabubruch – einem Menschen, der bereits notfallmedizinisch versorgt wird, diese Versorgung wieder zu entziehen, weil ein anderer Mensch bei dieser intensiven Begleitung vorgezogen werden soll, niemals zustimmen und alles in unseren Möglichkeiten Stehende dafür tun, um auch andere NGOs in diese Richtung zu mobilisieren. Und dieses werden wir völlig unabhängig davon tun, ob es sich um einen Menschen mit dem Merkmal Behinderung handelt oder nicht.
Der Einschätzung vieler Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, dass es sich bei der ex post-Triage mindestens um Körperverletzung mit Todesfolge, wenn nicht um Totschlag handelt, schließt sich der vds an.
Es ist beruhigend zu hören, dass sich Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach nun ausdrücklich gegen eine ex post-Triage gewendet hat, aber es bleibt skandalös, dass das Bundesjustizministerium diese überhaupt in Erwägung zieht.
Wir werden sehr genau beobachten, ob das Gesetzgebungsverfahren nun schnellstmöglich die geforderte Sicherungsklausel für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringt und dabei klare Vorgaben zu einem ausschließlichen ex ante-Triagieren im äußersten Notfall macht.
V.i.S.d.P.: Stefanie Höfer, Pressereferentin